|
Sie möchten sich selbständig machen und sind im Moment arbeitslos?
Dann nutzen Sie Ihre Chance auf bis zu 2.000 EURO*!
Noch bis zum 30. Juni bzw. 31. Juli haben Sie die Möglichkeit Existenzgründungs-Coaching in Anspruch zu nehmen.
Ausschlaggebend ist das Datum der Antragstellung.
Was gefördert wird:
Beratungen zur Kundenakquise, Entwicklung von Marketingstrategien, Controlling
Coachings zu Verhandlungsführung, Selbstorganisation, Zeitmanagment usw.
Auch FreiberuflerInnen werden gefördert
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen:
Bezug von Überbrückungsgeld oder Existengründungszuschuss (ICH-AG) bzw. einen darauf gestellten Antrag
die Antragstellung auf das Existenzgründungs-Coaching muss im ersten Jahr der Gründung gestellt werden
Wie wird die Förderung ausgeschüttet:
Den ExistenzgründerInnen stehen pro Person bis zu 2.000 € zur Verfügung. (Gilt für Bayern. Die endgültige Höhe der Förderung hängt von der zuständigen Arbeitsagentur ab.)
Es können damit Coachings und Seminare in Anspruch genommen werden, die die Selbständigkeit sichern helfen.
Die Abrechnung findet zwischen Arbeitsagentur und Berater statt.
Woher stammen die Mittel:
Das Existenzgründungs-Coaching ist eine Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Hier können Sie eine Übersicht mit Informationen zu ESF downloaden (pdf-datei Größe ca. 22,3 kb).
Warum Sie JETZT noch gründen sollten (vor Beginn der Neuregelung am 1. August 2006):
Gehören Sie zu einer der folgenden Gruppen sollten Sie unbedingt noch die alte Förderung in Anspruch nehmen, da Ihnen sonst weniger Mittel zur Verfügung stehen.
--> Bis 30.6.06 Gründung einer ICH-AG beantragen
Wer weniger als 1.100 Euro Arbeitslosengeld-I-Anspruch hat, der wird bei der neuen Förderung in Summe weniger Geld erhalten als bei der bisherigen Ich-AG, zum Teil sehr viel weniger Geld.
Bis 31.07.06 Antrag auf Überbrückungsgeld stellen
Alle, die Überbrückungsgeld beantragen und für den Fall eines Scheiterns der Gründung ihren Restanspruch auf Arbeitslosengeld I bewahren wollen - ungekürzt um die Förderdauer - müssen noch vor der Neuregelung gründen. Einer künftig etwas höheren Gesamtförderung bei Besserverdienenden wird nämlich häufig der Verlust des gesamten Restanspruchs auf Arbeitslosengeld I gegenüberstehen.
Bis 31.10.06 Antrag auf Überbrückungsgeld stellen
Wem bei Gründung weniger als drei Monate Restanspruch auf Arbeitslosengeld I verbleiben, hat keinen Anspruch auf den neuen Gründungszuschuss. Für die Betroffenen soll es eine Übergangszeit von drei Monate geben. Wenn die Neuregelung am 01.08.2006 in Kraft tritt, könnten Betroffene demnach noch bis Ende Oktober 2006 gründen.
(Quelle: http://www.ueberbrueckungsgeld.de/gruendungszuschuss/gruendungszuschuss.shtml)
Ausführliche Informationen zur Neuregelung ab 1. August 2006 finden Sie hier:
http://www.ueberbrueckungsgeld.de/blog/gruendungszuschuss/index.shtml
Nutzen Sie Ihre Chance und starten Sie in Ihre Selbständigkeit!
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie umfassend und kompetent. Gern stehen wir Ihnen für ein kostenloses Informationsgespräch zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner: Ludwig Gutsmiedl und Alexandra Graßler
Kompetenz für ExistenzgründerInnen
*Gilt für Bayern. Die endgültige Höhe der Förderung hängt von der zuständigen Arbeitsagentur ab.
|
|